«Littering» bezeichnet die Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsmitteln durch liegen gelassene Abfälle (Zigarettenstummel, Kaugummis, Verpackungen usw.). Littering stört massiv und kann dem Ruf einer Gemeinde
schaden. Es verursacht Kosten und Umweltprobleme. Der Schweizerische Städteverband schätzt die jährliche Höhe der durch Littering bedingten Strassenreinigungsarbeiten auf 100 Mio. Franken. Veränderte Lebensgewohnheiten
und Lebenshaltung führen zu einer Zunahme dieses äußerst unerwünschten Phänomens.
Der Regierungsrat hält in einem Urteil von Ende März 2009 fest, es gehe bei Littering um das Rechtsgut der Sauberkeit des öffentlichen Grundes und da seien die Gemeinden zuständig. Im Kanton Zürich nehmen bereits die Stadt Dietikon und
Wallisellen die Möglichkeit der Bussenverteilung wahr. Die Verhängung von Bussen könnte wenigstens eine abschreckende Wirkung auf die Täter ausüben. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage auf kommunaler Ebene. In der Regel ist dies die Polizeiverordnung: “Wer den öffentlichen Grund verunreinigt hat sofort wieder den ordnungsgemässen Zustand herzustellen.“ Eine Ordnungsbusse bei Littering könnte im Bussenkatalog wie folgt formuliert sein
“Verunreinigen des öffentlichen Grundes ohne sofort wieder den ordnungsgemässen Zustand herzustellen“ Fr. 80.00.
Die FDP-Fraktion stellt dem Stadtrat deshalb folgende Fragen:
1. Wie beurteilt der Stadtrat die Situation bezüglich Littering und Spucken?
2. Ist der Stadtrat bereit kommunale Voraussetzungen (Polizeiverordnung und Bussnkatalog) zu schaffen, so dass Ordnungsbussen bei Littering und Spucken auf öffentlichem Grund erteilt werden können? Wenn nein, weshalb nicht?
3. Sind die kommunalen Voraussetzungen eventuell dafür bereits vorhanden? Braucht es vielleicht nur eine Ergänzung?
4. Ist der Stadtrat bereit die “Verunreinigung des öffentlichen Grundes ohne sofort wieder den ordnungsgemässen Zustand herzustellen“ im Katalog der Ordnungsbussen aufzunehmen?
Die FDP-Fraktion dankt dem Stadtrat für die Prüfung und Beantwortung ihrer Fragen.